Förder-Check
Ist Ihre Maßnahme förderfähig, welches Programm passt, welche Boni greifen – und lohnt sich BAFA oder die steuerliche Förderung mehr?
Neue Fenster, Dämmung oder Lüftung: Für die Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) brauchen Sie einen Energieeffizienz-Experten. Wir prüfen die Förderfähigkeit, stellen den Antrag rechtzeitig und begleiten die Maßnahme, damit am Ende auch wirklich ausgezahlt wird.
1.350 €inkl. MwSt. pro Einzelmaßnahme · davon 675 € gefördert · Eigenanteil ca. 675 €
Beispielwerte, Stand Oktober 2026.
Was nach der BEG-Novelle vom Juli 2026 für Eigentümer von Wohngebäuden gilt – kompakt zusammengefasst.
Förderstand: Oktober 2026. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig; maßgeblich sind die zum Antragszeitpunkt gültigen Richtlinien.
Die Übersicht zeigt die Grundförderung für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude. Welche Boni in Ihrem Fall greifen, prüfen wir im Erstgespräch.
| Maßnahme | Grundförderung | Bonus / Hinweis | Antrag bei |
|---|---|---|---|
| Dämmung Dach, oberste Geschossdecke, Fassade, Kellerdecke | 15 % | +5 % auf Anteil über 30.000 € | BAFA |
| Fenster, Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz | 15 % | +5 % auf Anteil über 30.000 € | BAFA |
| Anlagentechnik, z. B. Lüftungsanlage | 15 % | +5 % auf Anteil über 30.000 € | BAFA |
| Heizungsoptimierung (Effizienz) | 15 % | +5 % auf Anteil über 30.000 € | BAFA |
| Fachplanung und Baubegleitung | 50 % | max. 5.000 € Zuschuss (EFH/ZFH) | BAFA |
| Heizungstausch, z. B. Wärmepumpe | 30 % | Klimageschwindigkeits-Bonus für Selbstnutzer, aktuell 16 % | KfW |
Förderstand Oktober 2026 nach BEG-Novelle vom 21.07.2026. Förderfähige Kosten Gebäudehülle/Anlagentechnik: max. 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr, mit iSFP max. 60.000 €. Der iSFP-Bonus gilt nicht für den Heizungstausch. Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt halbjährlich. Ohne Gewähr – wir prüfen den aktuellen Stand vor jedem Antrag.
Beispiel Dachsanierung für 50.000 €: ohne iSFP 4.500 € Zuschuss, mit iSFP 8.500 €. Mehr dazu auf der Seite Sanierungsfahrplan (iSFP).
Sie konzentrieren sich auf die Auswahl Ihres Handwerksbetriebs. Wir kümmern uns darum, dass Technik, Fristen und Nachweise passen.
Ist Ihre Maßnahme förderfähig, welches Programm passt, welche Boni greifen – und lohnt sich BAFA oder die steuerliche Förderung mehr?
Wir prüfen Handwerkerangebote auf die technischen Mindestanforderungen, damit nichts Nicht-Förderfähiges unterschrieben wird.
Technische Nachweise, etwa zu U-Werten, und die technische Projektbeschreibung als Grundlage für den Antrag.
Antrag im Förderportal vor Vorhabenbeginn – gemeinsam mit Ihnen oder in Ihrer Vollmacht.
Ansprechpartner für Sie und den Handwerksbetrieb während der Ausführung, inklusive Kontrolle vor Ort.
Bestätigung der fachgerechten Umsetzung als Grundlage für Ihren Verwendungsnachweis.
Unterstützung beim Verwendungsnachweis, bis der Zuschuss auf Ihrem Konto ist.
Ein Experte vom ersten Telefonat bis zum Abschluss – kein Callcenter, keine Weiterreichung.
Die meisten Zuschüsse scheitern nicht an der Technik, sondern an Formalien. Genau dafür ist die Begleitung da.
Ein Handwerkervertrag ohne Förderbedingung vor dem Antrag gilt als Vorhabenbeginn – die Förderung ist dann meist verloren.
Fenster oder Dämmung erreichen die geforderten Werte nicht oder die Anschlüsse sind nicht berücksichtigt.
Heizung bei der KfW, Hülle beim BAFA, steuerliche Förderung als Alternative – wer falsch einsortiert, verschenkt Geld.
Ohne Planung über mehrere Kalenderjahre bleiben förderfähige Kosten liegen, gerade bei größeren Sanierungen.
Fehlende Unterlagen oder versäumte Fristen beim Verwendungsnachweis verzögern oder gefährden die Auszahlung.
Erst prüfen, dann beantragen, dann beauftragen. Wir begleiten jeden Schritt in der richtigen Reihenfolge.
Am besten melden Sie sich, sobald Sie die Maßnahme planen – spätestens aber, bevor Sie einen Handwerkervertrag unterschreiben.
Sie schildern kurz Ihre Maßnahme. Wir klären die Förderfähigkeit und den Zeitplan.
kostenfrei · ca. 15 MinutenSie erhalten unser schriftliches Festpreisangebot und beauftragen uns.
Wir prüfen die Handwerkerangebote technisch und erstellen die technische Projektbeschreibung.
Antrag vor Vorhabenbeginn. Danach dürfen Sie den Handwerksvertrag – mit Förderbedingung – abschließen.
Wir sind Ansprechpartner während der Ausführung und kontrollieren die Umsetzung.
Wir bestätigen die fachgerechte Durchführung und unterstützen beim Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung.
Umsetzung innerhalb von 36 MonatenFachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten werden mit 50 % bezuschusst. Unser Festpreis inklusive Antragstellung ist förderfähig. Der Zuschuss wird zusammen mit Ihrer Maßnahme beantragt und nach dem Verwendungsnachweis an Sie ausgezahlt.
Mehrere Maßnahmen gleichzeitig, Mehrfamilienhäuser oder eine Kombination mit dem iSFP bieten wir individuell an.
inkl. MwSt. · Ein- und Zweifamilienhaus · ca. 75 km um Leipzig
Keine Online-Buchung: Wir prüfen Ihre Maßnahme vorab persönlich.
„Förderung ist kein Formular, sondern eine Reihenfolge. Wer sie einhält, bekommt sein Geld."
David Hennig ist als Energieeffizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes tätig. Als Wirtschaftsingenieur Bau kennt er die Baustelle ebenso wie die Förderformalien – und achtet darauf, dass Ihre Maßnahme technisch sinnvoll und förderfähig umgesetzt wird.
Sie stehen kurz vor der Vertragsunterschrift? Rufen Sie lieber vorher an.
Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle wie die Dämmung von Dach, oberster Geschossdecke, Fassade und Kellerdecke sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren. Dazu kommen Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen und die Heizungsoptimierung. Der Heizungstausch wird seit Juli 2026 über die KfW gefördert.
Der Grundfördersatz für Gebäudehülle und Anlagentechnik beträgt 15 %. Mit individuellem Sanierungsfahrplan kommen 5 % Bonus auf den Anteil der förderfähigen Kosten über 30.000 € hinzu. Förderfähig sind ohne iSFP bis zu 30.000 €, mit iSFP bis zu 60.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr (Stand Oktober 2026).
Immer vor Beginn der Maßnahme. Als Beginn gilt in der Regel der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags mit dem Handwerksbetrieb. Ein Vertrag ist vorher nur zulässig, wenn er eine Bedingung enthält, dass er erst mit einer Förderzusage wirksam wird bzw. ohne Zusage aufgelöst werden kann. Planungsleistungen dürfen vorher beauftragt werden.
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle und für Anlagentechnik ja. Der Energieeffizienz-Experte erstellt die technische Projektbeschreibung vor dem Antrag und bestätigt nach der Umsetzung die fachgerechte Durchführung. Nur wer ausschließlich die Heizung modernisiert, kann ohne Experten beantragen.
Ja. Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten werden mit 50 % gefördert, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 5.000 € Zuschuss. Unser Festpreis von 1.350 € einschließlich Antragstellung ist förderfähig: Sie erhalten 675 € zurück, Ihr Eigenanteil beträgt ca. 675 €.
Für eine Einzelmaßnahme an einem Ein- oder Zweifamilienhaus berechnen wir 1.350 € inkl. MwSt. – von der Prüfung der Förderfähigkeit bis zum Nachweis nach Abschluss. Mehrere Maßnahmen oder Mehrfamilienhäuser bieten wir individuell an.
Bei einem Fenstertausch für 25.000 € beträgt der Zuschuss 3.750 € – deutlich mehr als die Kosten der Begleitung, zumal diese selbst gefördert wird. Bei Maßnahmen unter etwa 5.000 € prüfen wir mit Ihnen, ob sich der Aufwand lohnt oder die steuerliche Förderung die bessere Wahl ist.
Für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es alternativ die Steuerermäßigung für energetische Sanierungen (§ 35c EStG). Beides lässt sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Wir zeigen Ihnen, welche Variante für Sie günstiger ist; die steuerliche Beurteilung im Einzelfall übernimmt Ihr Steuerberater.
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beträgt der Bewilligungszeitraum 36 Monate. In dieser Zeit muss die Maßnahme umgesetzt und der Verwendungsnachweis eingereicht werden.
Wenn der Vertrag ohne Förderbedingung unterschrieben wurde, ist eine BAFA-Förderung in der Regel nicht mehr möglich. Rufen Sie trotzdem kurz an: Manchmal bleibt die steuerliche Förderung, oder andere Maßnahmen können noch korrekt beantragt werden.
Wir begleiten Maßnahmen in Leipzig und im Umkreis von rund 75 Kilometern – darunter Halle (Saale), Dessau-Roßlau, Chemnitz und die Landkreise dazwischen. Für Orte außerhalb fragen Sie bitte kurz an.
Rufen Sie unter 0151 41633200 an oder schreiben Sie an info@ecovalue.immo. Am besten mit Ort, geplanter Maßnahme und – falls vorhanden – dem Handwerkerangebot. Wir prüfen die Förderfähigkeit und senden Ihnen ein schriftliches Angebot.
Schildern Sie uns Ihre Maßnahme. Wir sagen Ihnen, welche Förderung möglich ist, was zu beachten ist, und senden Ihnen ein schriftliches Angebot – unverbindlich.
Am Telefon nicht erreicht? Wir rufen zurück. Per E-Mail antworten wir in der Regel innerhalb eines Werktags.